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Qualitätskontrolle in China – vom Prüfplan bis zum 8D-Report
Gute Qualitätskontrolle in China beginnt nicht bei der Wareneingangsprüfung in Deutschland, sondern bei der Zeichnung. Wir legen mit Ihnen fest, was geprüft wird, lassen Erstmuster dokumentiert freigeben und prüfen jede Serie vor dem Versand – mit Nachweisen, die Ihr QM verwenden kann.
- Prüfplan vor Serienstart
- Erstmusterprüfbericht nach Vorgabe
- Prüfung vor Versand nach AQL

- Seit 2011 aus Jena
- Rund 120 Partnerwerke in China
- Ein Vertragspartner in Deutschland
- Prüfung vor Versand inklusive
Qualitätskontrolle in China: wo Fehler wirklich entstehen
Die meisten Reklamationen bei Teilen aus Fernost haben keine exotische Ursache. Häufig sind es unklare Zeichnungsangaben, ein eigenmächtig getauschter Werkstoff, ein nachgearbeitetes Werkzeug ohne neue Freigabe oder schlicht fehlende Prüfung vor dem Verpacken.
Deshalb setzen wir an vier Stellen an: Prüfplan vor dem Angebot, Erstmusterprüfung vor der Serie, Prüfung vor dem Versand und ein geregelter Weg für Reklamationen. Dazu kommen auf Wunsch 100-%-Prüfung, Prüflehren, SPC und Rückverfolgbarkeit bis zur Schmelze.
Der Grundsatz dahinter: Ein Fehler, der im Werk gefunden wird, kostet eine Nacharbeit. Derselbe Fehler in Ihrem Wareneingang kostet sechs Wochen Transport, eine Ersatzlieferung per Luftfracht und im schlimmsten Fall einen Bandstillstand.
Der Prüfplan – was, wie oft, womit

Ein Prüfplan legt fest, welche Merkmale das Werk in der Serie prüft und dokumentiert. Ohne ihn prüft jedes Werk nach eigenem Ermessen – und das ist selten das, was Ihr Wareneingang erwartet. Wir erstellen den Serienprüfplan auf Basis Ihrer Zeichnung und stimmen ihn vor der Erstmusterfertigung mit Ihnen ab.
- Prüfmerkmale: funktionsrelevante Maße, Passungen, Form- und Lagetoleranzen, Gewinde, Oberflächen, Härte
- Klassifizierung: kritisch, Haupt- und Nebenmerkmal – bestimmt Prüfschärfe und AQL
- Prüfmittel: Messschieber, Lehren, Koordinatenmessgerät, Rauheits- oder Härteprüfung
- Prüfhäufigkeit: erstes Teil, je Schicht, je Los oder 100 %
- Dokumentation: Messprotokoll, Werkstoffzeugnis, Fotos, Verpackungs- und Kennzeichnungsprüfung
Erstmusterprüfbericht: EMPB nach VDA Band 2 und PPAP nach AIAG
Das Erstmuster ist das erste Teil, das mit Serienwerkzeug, Serienwerkstoff und Serienprozess gefertigt wurde. Der Erstmusterprüfbericht (EMPB) dokumentiert, dass jedes Zeichnungsmerkmal gemessen wurde und eingehalten ist. Den EMPB erstellen wir auf Ihren Wunsch – nach VDA Band 2 oder als PPAP. Üblich ist: Die Erstmuster gehen an Sie, Sie prüfen und geben frei, erst danach geht das Teil nach den vereinbarten Vorgaben in Serie. Ausführlich im Ratgeber Erstmusterprüfbericht. Bei einfachen und standardisierten Teilen fertigt das Werk auf Wunsch direkt nach Ihren Vorgaben – ein Erstmuster zur Freigabe empfehlen wir vor allem bei komplexen Teilen.
EMPB nach VDA Band 2
Der Verband der Automobilindustrie beschreibt in Band 2 „Sicherung der Qualität von Lieferungen“ die Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF). Kern ist der Prüfbericht mit Deckblatt, Maßprüfung aller Merkmale, Werkstoffprüfung und Funktionsprüfung. Auch außerhalb der Automobilbranche ist dieses Format im deutschen Maschinenbau verbreitet.
PPAP nach AIAG
Das Production Part Approval Process der amerikanischen Automotive Industry Action Group umfasst 18 Elemente, darunter Zeichnung mit nummerierten Merkmalen, Maßprüfung, Werkstoffnachweise, Prozess-FMEA, Produktionslenkungsplan und Fähigkeitsnachweise. Fünf Vorlagestufen regeln, was eingereicht wird; Stufe 3 ist der Standard. Wenn Ihr Kunde PPAP verlangt, stimmen wir den Umfang vorab mit dem Werk ab.
Wann eine erneute Bemusterung nötig ist
Eine Freigabe gilt für genau den Stand, der bemustert wurde. Neu bemustert wird bei Zeichnungsänderung, Werkstoff- oder Unterlieferantenwechsel, neuem oder verlagertem Werkzeug, Prozessänderung und nach längerer Fertigungspause. Diese Regel vereinbaren wir mit dem Werk ausdrücklich – denn genau hier entstehen die meisten Serienprobleme.
Prüfung vor Versand: Stichprobe nach AQL (ISO 2859-1)
Bei der Pre-Shipment-Inspection wird eine Stichprobe aus der fertig verpackten Ware gezogen. Umfang und Annahmegrenze legt ISO 2859-1 fest. Der AQL-Wert (Acceptable Quality Limit) beschreibt den Fehleranteil, der im Mittel gerade noch annehmbar ist – er garantiert nicht, dass das Los höchstens so viele Fehler enthält. Die Tabelle zeigt die Einfachstichprobe bei normaler Prüfung, allgemeines Prüfniveau II (Ac = Annahmezahl, Re = Rückweisezahl).

| Losgröße | Kennbuchstabe | Stichprobe | AQL 1,0 (Ac/Re) | AQL 2,5 (Ac/Re) | AQL 4,0 (Ac/Re) |
|---|---|---|---|---|---|
| 281–500 | H | 50 | 1/2 | 3/4 | 5/6 |
| 501–1.200 | J | 80 | 2/3 | 5/6 | 7/8 |
| 1.201–3.200 | K | 125 | 3/4 | 7/8 | 10/11 |
| 3.201–10.000 | L | 200 | 5/6 | 10/11 | 14/15 |
| 10.001–35.000 | M | 315 | 7/8 | 14/15 | 21/22 |
Welcher AQL-Wert für welche Fehlerart?
Üblich ist eine Staffelung nach Fehlerklasse. Für technische Teile wählen viele Kunden strengere Werte als im Konsumgüterbereich. Die Werte legen wir mit Ihnen im Prüfplan fest; bei sicherheitsrelevanten Merkmalen ist eine Stichprobe oft nicht ausreichend, dann empfehlen wir 100-%-Prüfung oder Prüflehren.
- Kritische Fehler (Sicherheit, Funktion unmöglich): Ac 0 – kein Fehler zulässig
- Hauptfehler (Funktion oder Montage beeinträchtigt): typisch AQL 0,65–2,5
- Nebenfehler (optisch, ohne Funktionseinfluss): typisch AQL 2,5–4,0
Was bei der Prüfung vor Versand geprüft wird
Geprüft wird, wenn mindestens 80 % der Ware fertig verpackt sind – so lässt sich ein Los noch zurückhalten, bevor es das Werk verlässt. Wird die Annahmezahl überschritten, geht das Los zurück in Sortierung oder Nacharbeit und wird erneut geprüft.
- Menge, Teilenummer und Zeichnungsindex gegen die Bestellung
- Maße der Prüfmerkmale laut Prüfplan an der Stichprobe
- Sichtprüfung: Lunker, Grat, Kratzer, Beschichtung, Schweißnähte
- Funktion und Montage, etwa mit Gegenstück oder Lehre
- Kennzeichnung, Korrosionsschutz, Verpackung und Fallhöhe der Packstücke
- Vollständigkeit der Begleitpapiere: Messprotokoll, Zeugnis, Packliste
Werkstoffzeugnisse nach EN 10204
Die Norm EN 10204 regelt Prüfbescheinigungen für metallische Erzeugnisse. Welche Bescheinigung Sie brauchen, gehört in Bestellung und Zeichnung – nachträglich lässt sich ein 3.1-Zeugnis kaum beschaffen.

| Typ | Bezeichnung | Inhalt | Bestätigt durch |
|---|---|---|---|
| 2.1 | Werksbescheinigung | Bestätigung, dass die Bestellung eingehalten ist – ohne Prüfergebnisse | Hersteller |
| 2.2 | Werkszeugnis | Bestätigung plus Ergebnisse aus nichtspezifischer Prüfung (laufende Fertigung, nicht unbedingt diese Lieferung) | Hersteller |
| 3.1 | Abnahmeprüfzeugnis 3.1 | Ergebnisse spezifischer Prüfungen an der gelieferten Charge, z. B. chemische Analyse und Festigkeit | vom Fertigungsbereich unabhängiger Abnahmebeauftragter des Herstellers |
| 3.2 | Abnahmeprüfzeugnis 3.2 | wie 3.1, zusätzlich von externer Seite bestätigt | Abnahmebeauftragter des Herstellers und des Bestellers bzw. einer benannten Stelle |
Reklamation und 8D-Report
Wenn trotz Prüfung ein Fehler durchrutscht, melden Sie ihn bei uns – mit Fotos, Messwerten und betroffener Menge. Für systematische Fehler fordern wir vom Werk einen 8D-Report an.
D1–D2: Team und Problembeschreibung
Wer arbeitet am Problem, was genau ist falsch, an welchen Teilen, seit wann, in welcher Menge.
D3: Sofortmaßnahmen
Sperrung von Beständen im Werk, in Transit und bei Ihnen, Sortierung, Ersatzlieferung.
D4: Ursachenanalyse
Warum ist der Fehler entstanden und warum wurde er nicht entdeckt – zum Beispiel mit 5-Why oder Ishikawa.
D5–D6: Abstellmaßnahmen
Maßnahmen festlegen, umsetzen und die Wirksamkeit nachweisen, etwa mit neuen Messwerten.
D7–D8: Wiederholung verhindern und abschließen
Prüfplan, Werkzeug oder Prozess anpassen, auf ähnliche Teile übertragen, Bericht abschließen.
Rückverfolgbarkeit, Zertifikate und Vorschriften
Rückverfolgbarkeit bis zur Schmelze
Auf Wunsch erhalten Teile eine Chargen- oder Schmelzennummer, die sich im Zeugnis wiederfindet. Bei einem Fehler lässt sich die betroffene Menge so eng eingrenzen.
Kennzeichnung und Verpackung
Teilenummer, Index, Menge und Charge auf jedem Packstück – geprüft als Teil der Prüfung vor Versand.
Anforderungen an das Werk
Ob ein Werk bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, etwa eine Zertifizierung nach ISO 9001, prüfen wir im Einzelfall nach Ihren Vorgaben. Ein Zertifikat ersetzt aber keine Erstmuster- und Serienprüfung.
REACH und RoHS
Ihre Vorgaben zu REACH und RoHS geben wir an das Werk weiter und fordern die entsprechenden Erklärungen an.
SPC und Prüflehren
Für Merkmale mit engen Toleranzen lassen sich Prozessfähigkeit (cpk) überwachen und Lehren bauen, mit denen das Werk jedes Teil prüft.
Häufige Fragen zur Qualitätskontrolle in China
Wer führt die Prüfung vor dem Versand durch?
Die Prüfung organisieren wir über unseren Partner vor Ort, der die Qualitätssysteme der Werke bewertet und Kontrollen in der Produktion durchführt. Auf Wunsch beauftragen wir zusätzlich ein unabhängiges Prüfinstitut, etwa für eine Pre-Shipment-Inspection.
Bekomme ich einen EMPB im VDA-Format?
Ja, Format und Umfang legen wir vorab fest – VDA-Deckblatt, Ihre eigene Vorlage oder PPAP-Unterlagen.
Welches Werkstoffzeugnis sollte ich verlangen?
Für Stahl- und Gussteile mit tragender Funktion ist ein 3.1-Zeugnis nach EN 10204 üblich. Für einfache Teile reicht oft 2.2. Entscheidend ist, dass es in der Bestellung steht.
Reicht AQL-Stichprobenprüfung für sicherheitsrelevante Teile?
Meist nicht. Für kritische Merkmale empfehlen wir 100-%-Prüfung, Prüflehren oder SPC – die Stichprobe bleibt dann für die übrigen Merkmale.
Was kostet die Qualitätssicherung?
Erstmusterprüfung und Standardprüfung vor Versand sind im Preis enthalten. Zusatzprüfungen wie 100-%-Prüfung, Prüflehren oder ein unabhängiges Prüfinstitut berechnen wir nach Aufwand.
Zeichnung senden – Angebot erhalten
Laden Sie Zeichnung und 3D-Modell hoch, nennen Sie Menge und Termin – wir prüfen die Machbarkeit und melden uns mit Rückfragen oder einem Angebot.
- Technische Klärung vor der Angebotsanfrage
- Angebote aus geprüften Partnerwerken
- Ein Ansprechpartner in Deutschland
- Auf Wunsch Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) vorab
Lieber anrufen? 03641 9286337 · Mo–Fr 8–18 Uhr
